Amazon Markenrichtlinien: Amazon-Markennamen richtig nutzen

Der Markenname Amazon.com unterliegt einem rechtlichen Schutz, sodass die Nennung des Markennamens nur unter gewissen Bedingungen erlaubt ist. Die Bedingungen sind in den Amazon Markenrichtlinien notiert. Laut der Richtlinien gestattet das Unternehmen Amazon, dass der Markenname zur Bewerbung der eigenen Produkte verwendet werden darf. Auch hierfür gibt es jedoch Vorgaben, damit das Unternehmen die Einhaltung der Werberichtlinien überprüfen kann.

Wie darf ein Unternehmen mit Amazon.com werben?

Wenn Du mit Amazon.com für Deine eigenen Produkte werben möchtest, musst du bestimmte Daten zuvor an Amazon senden. Anschließend wird die Einhaltung der Amazon Markenrichtlinien überprüft. Die Richtlinien geben unter anderem konkret vor, mit welchem CTA Du werben darfst. Es wäre beispielsweise nicht erlaubt, mit Amazon zu werben, wenn gleichzeitig ein Kunde in die Irre geführt wird. Auch die

  • Schriftart
  • Schriftgröße
  • das grafische Styling
  • die Farbe
  • sowie die .com-Verwendung

sind von Amazon in den Amazon Markenrichtlinien für Links zur Webseite vorgegeben.

Vorgaben für die Amazon Brand Buttons

Die Brand Buttons von Amazon unterliegen ebenfalls einem rechtlichen Schutz. Diese dürfen daher nicht im Amazon-Look mit einem Call to Action (wie beispielsweise Kaufen oder Abonnieren) in Werbeanzeigen eingebaut werden. Vorrangig geht es darum, den Verbraucher nicht zu verirren, da dieser zwischen einer Werbeanzeige und der eigentlichen Seite nicht unterscheiden könnte.

Weitere Vorgaben der Amazon Markenrichtlinien

Es gibt zahlreiche weitere Vorgaben, die innerhalb der Amazon Markenrichtlinien (auch Brand Guidelines genannt) vorgeschrieben sind. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Schreibweise Amazon.com: Die Markenrichtlinien von Amazon geben auch die genaue Schreibweise und Zeichensetzung vor. Der Anfangsbuchstabe von Amazon muss bei der Verwendung von .com immer großgeschrieben werden.

  • Amazon-Begriffe: Solltest Du bestimmte Ausdrücke verwenden wollen, die zu Amazon gehören (wie z. B. 1-Klick, Kindle oder Seller Central), so muss die Nennung der Begriffe mit den entsprechenden Funktionen zusammenhängen. Die Begriffe dürfen jedoch nicht verwendet werden, wenn sie einen Call to Action enthalten. Ausnahme ist eine ausdrückliche Erlaubnis von Amazon.

  • Markennennung: Wenn Du die Marke in Werbeanzeigen nennen möchtest, kommt es darauf an, wo die Anzeige ausgespielt wird. Bei Amazon selbst ist es natürlich nicht nötig, allerdings ist beim Ausspielen auf fremden Webseiten vorgeschrieben, dass auch die Marke genannt wird. So ist es für den Kunden eindeutig erkennbar, wohin die Werbeanzeige weiterleitet.

  • Logo und Icons: Möchtest Du das Logo von Amazon verwenden, muss das Unternehmen der Verwendung im Vorfeld zustimmen. Wird das Logo in einer cobranded Kampagne eingesetzt, unterliegt es zudem weiteren Vorgaben in Sachen Größen, freier Raum und Verboten (z. B. darf das Logo nicht verändert oder modifiziert werden). Gleiches gilt im Übrigen auch für die Amazon Icons (beispielsweise der Einkaufswagen). Die Nutzung dieser Icons ist ebenfalls nur mit ausdrücklicher Erlaubnis seitens Amazon erlaubt.

  • Produktbilder: Werden in Werbeanzeigen Produktbilder eingebaut, müssen die Produkte zu den Bildern dem Werbetreibenden selbst gehören. Auch dies ist von Amazon in den Markenrichtlinien vorgeschrieben.

AMZELL klärt über die Markenrichtlinien auf

Du bist noch etwas unsicher, was für Dich als Amazon Verkäufer erlaubt ist und was nicht? Möchtest Du Werbeanzeigen schalten und herausfinden, welche Begriffe Du verwenden darfst? Dann sind wir Dein idealer Ansprechpartner. Wir sind spezialisiert auf das Amazon-Produkt-Marketing und beraten Dich umfassend. Auf der einen Seite erfährst Du alles über die Markenrichtlinien und deren Einhaltung, aber auch über die Steigerung und Verbesserung Deiner Performance. Unverbindlich anfragen